Tätigkeitsbeschreibung:
Dem Ortsfeuerwehrkommandanten obliegt im Sinne des Bgld. FWG 1994 die Vertretung und Geschäftsführung der Ortsfeuerwehr.
- Der Ortsfeuerwehrkommandant ist für die Schlagkraft, Leistungs-fähigkeit und Disziplin der Ortsfeuerwehr verantwortlich.
- Er ist Dienstvorgesetzter aller Feuerwehrmitglieder, diese haben seinen Anordnungen Folge zu leisten.
- Er ist zuständig für die Aufnahme, Ernennung, Beförderung, Abberufung und Entlassung der Feuerwehrmitglieder.
- Er ist beratendes Organ der Gemeinde für die Löschmittelvorsorge sowie bei der Feuerbeschau. Er ist verpflichtet,
Anregungen, die zur Verhinderung des Ausbruches oder der Ausbreitung eines Brandes dienen, sowie zur Vermeidung der Behinderung von Lösch- und Rettungsarbeiten und sonstigen Einsatzarbeiten
beitragen, dem Bürgermeister mitzuteilen.
- Er ist verantwortlich für den Voranschlag und den Rechnungsabschluss, welche durch seine Unterschrift Verbindlichkeit
erlangen.
- Er ist Delegierter zum Landesfeuerwehrtag.