Sponsoren

Kaufhaus, Gasthaus, Trafik Ringbauer - Buchschachen
Kaufhaus, Gasthaus, Trafik Ringbauer - Buchschachen

Einsatzkarte:

Für Infos Karte anklicken!
Für Infos Karte anklicken!

Zuletzt aktualisiert:

19.12.2024/ 12:00 Uhr

von OBI Podlisca Roland

 

Steuerabsetzbarkeit von

Spenden an die Feuerwehr!

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Spenden an Freiwillige Feuerwehren sind von der Steuer absetzbar!

 

Ab 01.01.2017 gibt es allerdings folgende gesetzliche Änderung:

 

  • Im Gegensatz zu bisher, wo Sie selbst ihre Spenden im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ans Finanzamt melden konnten, wird diese Meldung ans Finanzamt ab 2017 (im Zuge der sog. „antragslosen Veranlagung“) vom Spendenempfänger – in diesem Fall also von der Feuerwehr – durchgeführt!

 

  • Die Meldung ans Finanzamt kann jedoch nur dann erfolgen, wenn Sie dem Spendenempfänger ihren Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum bekanntgeben!

 

  • Bei Einzahlung mittels Zahlschein müssen separate Zahlscheine (mit einem Feld für das Geburtsdatum) verwendet werden!

 

  • Wenn Sie das Geburtsdatum nicht bekanntgeben, kann ihre Spende nicht an das Finanzamt gemeldet werden! In diesem Fall gehen wir davon aus, dass Sie nicht wünschen, dass die Spende von der Steuer abgesetzt werden soll.

 

 Zusammenfassung:

 

  • Wenn Sie wünschen, dass ihre Spende an die Feuerwehr von der Steuer abgesetzt werden soll, dann müssen Sie uns (sei es bei der persönlichen Haussammlung, auf dem Spendenzahlschein oder per Online-Banking) VOR- und ZUNAMEN und ihr GEBURTSDATUM bekanntgeben!!!

 

  • Sollten Sie das Geburtsdatum nicht bekanntgegeben haben, kann ihre Spende nicht von der Steuer abgesetzt werden!

Informationen zum downloaden:

Steuerabsetzbarkeit von Spenden an die Feuerwehr
Steuerabsetzbarkeit von Spenden an die F
Adobe Acrobat Dokument 30.5 KB